Allgemeine Geschäftsbedingungen

für
LUCKY LOOK
Engelhardstraße 29
D - 81369 München

1.Allgemeines

1.1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma LUCKY LOOK erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferbedingungen.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Firma LUCKY LOOK schriftlich anerkannt werden.

1.3. Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen an. Die Abnahme der Leistung der Firma LUCKY LOOK gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Firma LUCKY LOOK Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei ihr ausdrücklich widerspricht.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1. Die Angebote der Firma LUCKY LOOK sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten und schriftlichen Unterlagen der Firma LUCKY LOOK, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Firma LUCKY LOOK hergeleitet werden können.

2.3. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma LUCKY LOOK zustande. Die Annahme erteilter Aufträge gilt aber auch dann als erteilt, wenn die Firma LUCKY LOOK nicht innerhalb 4 Wochen nach Auftragseingang schriftlich widerspricht.

2.4. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

2.5. Die Firma LUCKY LOOK ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

2.6. Alle Preise auf www.lucky-look.com verstehen sich inkl. Umsatzsteuer.

2.7. Die (Liefer-)Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2.8. Transportschäden sind der Firma LUCKY LOOK unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.

2.9. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Firma LUCKY LOOK zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

2.10. Von der Firma LUCKY LOOK genannte Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Firma LUCKY LOOK oder beim Hersteller eintreten, insbesondere bei höherer Gewalt, staatlichen Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldeten verspäteten Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen.

3. Prüfung und Gefahrübergang

3.1. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der Firma LUCKY LOOK zu dem von dieser genannten Fertigstellungs- bzw. Liefertermin verpflichtet.

3.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von drei Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3.3. Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme. Kann die Leistung der Firma LUCKY LOOK aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der Firma LUCKY LOOK gilt dann als erfüllt.

3.4. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von der Firma LUCKY LOOK benannt sind, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Wird die Ware vom Kunden abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über. Diese Bestimmungen des Punktes 3.4. gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma LUCKY LOOK aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Firma LUCKY LOOK vom Kunden die folgenden Sicherheiten gewährt, welche die Firma LUCKY LOOK auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert den Wert der Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

4.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma LUCKY LOOK. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Firma LUCKY LOOK als Hersteller im Sinn des § 950 BGB, ohne die Firma LUCKY LOOK zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die Firma LUCKY LOOK grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgende Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

4.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma LUCKY LOOK ab. Die Firma LUCKY LOOK ermächtigt ihn widerruflich, die an Sie abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Mit der Einziehungsermächtigung ist keinesfalls eine Ermächtigung nach § 185 Abs. 1 BGB verbunden, insbesondere nicht die Einwilligung zur Verfügung über die Forderung im Wege anderweitiger Abtretung. Eine Abtretung ist grundsätzlich unzulässig.

4.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma LUCKY LOOK hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

4.5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Firma LUCKY LOOK berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabe der Ansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in Höhe der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma LUCKY LOOK liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

5. Zahlungungsbedingungen

5.1 Die Firma LUCKY LOOK ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

5.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.

5.3 Die Firma LUCKY LOOK ist berechtigt, trotz anders lautender

Bestimmungen des Kunden, im Wege des Kontokorrent Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.

5.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

5.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.


6. Gewährleistung

6.1. Ist die Sache mangelhaft im Sinn von § 434 BGB, kann der Kunde unter den Voraussetzungen des § 437 Ziff. 1 BGB Nacherfüllung verlangen. Die Sache ist mangelhaft, wenn sie von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ist die Beschaffenheit vertraglich nicht vereinbart, ist die Sache frei von Mängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach der Art der Sache erwartet werden kann. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

6.2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die Serien-Nr., Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden, sowie bei Verstoß gegen die Garantiebestimmungen des Herstellers, soweit nicht bereits genannt.

6.3. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Neuware beträgt für Verbraucher zwei Jahre, ansonsten ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang im Sinne von Ziff. 3.3 . Die Gewährleistung für gebrauchte Produkte ist ausgeschlossen.

6.4. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen vom Kunden schriftlich gerügt werden. Bei berechtigten Mängeln besteht für die Firma LUCKY LOOK die Wahl zwischen Reparaturleistung oder Ersatzlieferung. Die Firma LUCKY LOOK kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie faktisch unmöglich oder unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Für die Nacherfüllungsleistung behält sich die Firma LUCKY LOOK die Nachfrist von 4 Wochen ab Anlieferung des mangelhaften Produktes vor. Erst in zweiter Linie kann der Kunde wahlweise von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Jedoch kann der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllungsleistung Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Der Rücktritt des Kunden ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel nur geringfügig ist.

6.5. Im Gewährleistungsfall muss eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Serien-Nr. und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Firma LUCKY LOOK eingeschickt werden. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur und den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Firma LUCKY LOOK übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.

6.6 Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma LUCKY LOOK über.

6.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Firma LUCKY LOOK berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen.

7. Haftung und weitergehende Gewährleistung

7.1. Die Firma LUCKY LOOK übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherungen von Vorlieferanten. Gleiches gilt für Werbeaussagen von Vorlieferanten in deren Lieferantenprospekten. Insoweit sind Schadensersatzansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Firma LUCKY LOOK haftet ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Rückgriff des Käufers gemäß § 478 Abs. 5 BGB ist ausgeschlossen.

7.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz.

8. Schutzrechte

8.1. Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der Firma LUCKY LOOK bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr - auch im Namen des Kunden - beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich Anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Firma LUCKY LOOK.

8.2. Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt diese die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Firma LUCKY LOOK ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma LUCKY LOOK von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.

9. Aufbewahrung von Unterlagen

Die Firma LUCKY LOOK bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrags zurückverlangt werden, übernimmt die Firma LUCKY LOOK keine Haftung.

10. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen personenbezogene Daten, gleich ob sie von der Firma LUCKY LOOK selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Für die Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma LUCKY LOOK und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Tübingen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist Tübingen Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung.

11.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vetragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand: 06.10.2005